• 1. Sicherheit und Haftung

    • Sicherheit und sicheres Training haben erste Priorität bei GMS-Fitness. Der aktuelle Gesundheitszustand wird mit einem Gesundheitsfragebogen vor Beginn des ersten Trainings erfragt. Zudem wird ein Kraft- und Beweglichkeitstest durchgeführt, anhand dessen ermittelt wird, welche Belastungen sinnvoll und zumutbar sind. Das Training wird immer aktiv betreut um eine hohe Trainingsqualität zu gewährleisten. Trotz aller Vorkehrungen bleibt beim Fitnesstraining immer ein Restrisiko bezüglich Verletzungen und/oder übermässigen Abnutzungserscheinungen vorhanden.

    • Für Neumitglieder ist der einmalige Eintrittscheck obligatorisch. Dieser ist wichtig, um ausreichend Zeit zu haben, das Mitglied gründlich zu testen und einen präzisen Trainingsplan zu erstellen. Bei einer anschliessenden Verlängerungen des Fitnessvertrags ist kein weiterer Eingangscheck erforderlich.

    • Um diesen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass gesundheitliche Veränderungen dem Trainer unmittelbar mitgeteilt werden, damit dieser bei Bedarf erforderliche Anpassungen im Training vornehmen kann. GMS-Fitness haftet nicht für Gesundheitsschäden, die sich Mitglieder durch das Training zugefügt haben.

    • GMS-Fitness ist kein freier Trainingsraum, in dem Übungen eigenständig ausgewählt und ausgeführt werden können. Sicherheit hat erste Priorität. Um diese zu gewährleisten, werden nur vom Trainer ausgewählte oder mit dem Trainer besprochene Übungen ausgeführt.

    2. Stornierung des Trainingsvertrages

    • Bei Wohnsitzwechsel oder ähnlichen Umständen, die dem Mitglied ein regelmässiges Training verunmöglichen, kann der Vertrag storniert werden. Das Geld für die verbleibende Abo-Dauer wird zurückerstattet, abzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 80.

    3. Vertragsdauer und Kündigung

    • Wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, beginnt dessen Laufzeit nach dem Eingangscheck und ab dem ersten regulären Trainingstag. Wird der Vertrag verlängert, beginnt das neue Abo unmittelbar im Anschluss, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

    • Der Trainingsvertrag läuft automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragsfrist aus. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht nötig.

    4. Haftung bei Sachschäden und Diebstahl

    • Wenn durch fahrlässiges und/oder unsachgemässes Handeln des Mitglieds Schäden an Geräten oder am Gebäude entstehen, ist das Mitglied verpflichtet, für diese aufzukommen.

    • Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

    5. Übrige Bestimmungen

    • Das Studio bleibt jährlich für zwei bis drei Wochen aufgrund von Ferien, Feiertagen und Weiterbildungen geschlossen. Diese Schliessungen werden, wenn immer möglich frühzeitig, mindestens einen Monat im Voraus, kommuniziert.